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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen Bezirksschornsteinfegermeister, der für einen bestimmten Bezirk (Kehrbezirk) zuständig ist, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


15.01.2021

Webinar erläutert zentrale Fragen des Gebäudeenergiegesetzes

Das Gebäudeenergiegesetz, das seit 1. November 2020 in Kraft ist, bringt zahlreiche Änderungen, die Energieberaterinnen und Energieberater kennen sollten. Ein Webinar des Gebäude Energieberater befasst sich damit am 20. Januar ab 17 Uhr. Eine Anmeldung ist noch möglich.

In einem gemeinsamen Webinar mit Hottgenroth und Envisys informieren wir  über die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes und die Art und Weise, wie diese Änderungen sich in der Software widerspiegeln. Unsere Referenten erläutern, welche Änderungen wichtig sind und wie sie diese umsetzen. Sie beantworten dazu auch die Fragen der Benutzer aus dem Chat.

Zur Anmeldung

Inhalte:

Wesentliche Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes im Überblick

Welche Projekte dürfen noch nach den alten Gesetzen und Verordnungen geplant und abgewickelt werden und ab wann ist das GEG bindend?

Welche Änderungen enthält das GEG bei der Anrechnung von Solarstrom und wo ist das bei der Energieberatung relevant?

Heizungstausch und Gebäudeenergiegesetz, was müssen Energieberater beachten?

Was ändert sich durch die neue DIN V 18599 und wie ist dies in Energieberatersoftware umgesetzt?

Was ändert sich bei Energieausweisen für Nichtwohngebäuden?

Die Veranstaltung ist als Weiterbildung für die Energieeffizienzexpertenliste anerkannt mit 3 UE WG, NWG und EBM. pgl




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater