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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen Bezirksschornsteinfegermeister, der für einen bestimmten Bezirk (Kehrbezirk) zuständig ist, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


25.11.2016

Laufzeitvariante 15/3/15 im KfW-Programm 270

Die KfW informiert über Startkonditionen der neuen Laufzeitvariante 15/3/15 im Programm Erneuerbare Energien "Standard" (270) und über das angepasste Merkblatt:

Startkonditionen der Laufzeitvariante 15/3/15

Zur Verbesserung des Finanzierungsangebots im Programm 270 hat die KfW zum 18. November 2016 zusätzlich eine neue Variante mit 15-jähriger Laufzeit und äquivalenter Zinsbindung eingeführt (max. drei tilgungsfreie Jahre). Nun bestehen folgende Optionen: 5/1/5, 10/2/10, 15/3/15 (NEU), 20/3/10, 20/3/20.

Angepasstes Merkblatt

Rückfragen zur Finanzierung gebrauchter Anlagen haben die KfW veranlasst, das Merkblatt an entsprechender Stelle (Seite 3) anzupassen:

„Von der Förderung ausgeschlossen sind: Gebrauchte Anlagen, mit folgenden Ausnahmen:

  • Der Erwerb von Anlagen, die nicht länger als zwölf Monate am Stromnetz angeschlossen sind, kann mitfinanziert werden.
  • Der Erwerb von gebrauchten Anlagen, die nicht bereits von der KfW gefördert wurden, kann mitfinanziert werden, sofern zeitgleich eine Modernisierung mit Leistungssteigerung erfolgt.“

Die Anpassung dient der Klarstellung, dass sich die Ausnahmetatbestände ausschließlich auf Vorhaben beziehen, bei denen es um den Erwerb von gebrauchten Anlagen geht.

Die KfW-Information vom 24.11.2016 kann nach dem Login im KfW-Partnerportal heruntergeladen werden. Als Anlage zu dieser Information steht dort auch das Merkblatt 600 000 0178, Stand 11/2016 zum Download.




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