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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen Bezirksschornsteinfegermeister, der für einen bestimmten Bezirk (Kehrbezirk) zuständig ist, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


16.05.2019

EU-Gebäuderichtlinie: Grundlagenstudie zum Smart Readiness Indicator

Der Indikator bewertet die technologische Fähigkeit eines Wohngebäudes, mit Nutzer und Netz zu interagieren sowie seinen Betrieb energieeffizient zu regeln. Der Einsatz von Smart Metern, die Einbindung von Ladestationen für Elektromobilität, Energiespeichern und Energie-Managementsystemen sind wesentliche Anforderungen, die in die Bewertung einfließen. Dabei stehen die bereits installierte Technik und die vorhandene Infrastruktur für mögliche Erweiterungen auf dem Prüfstand. Der Indikator soll Gebäudeeigentümern, Mietern und Investoren praktische Orientierung geben, inwieweit bestehende oder neu zu errichtende Gebäude zeitgemäßen technologischen Anforderungen gerecht werden.

Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Der Indikator wird dazu beitragen, dass sich der Wert eines Gebäudes in Zukunft auch daran messen lassen muss, wie intelligent das Haus vernetzt ist. Der ‚Intelligenzindikator‘ könnte die Nachfrage nach smarten Immobilien ankurbeln.“

Die geänderte EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, dass die EU-Kommission bis zum 31. Dezember 2019 die EU-Gebäuderichtlinie durch einen delegierten Rechtsakt ergänzt, mit dem ein optionales gemeinsames System der Union zur Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden eingerichtet wird.

Download der Grundlagenstudie: Smart Readiness Indicators (SRI) auf www.hea.de.

Hinweis: In der GEB-Ausgabe Juni 2019 gibt es zum Thema Intelligenzfähigkeitsindikator für Gebäude einen ausführlichen Fachbericht.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater